Einsatz eines Generalunternehmers oder Mitwirkung eines unabhängigen Ingenieurs ?

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Für und Wider - Argumente, die gegen eine gemeinsame Vergabe von Planung und Ausführung sprechen

„Der Generalunternehmer liefert Ihnen ein schlüsselfertiges Bauwerk, ohne dass Sie sich um Planung, Bauausführung, Abnahme und Dokumentation kümmern müssen. Darüber hinaus entstehen keine Kosten aus dem Honorar eines unabhängigen Planungsingenieurs.“

Diese Aussage ist im Wesentlichen richtig. Bei genauerem Hinsehen sind jedoch einige Besonderheiten einer Betrachtung würdig. Und wie immer im Leben: Schöne Reden sind das eine – die objektiv reale Interessenlage das andere.

Zum Planungshonorar

  • Nun, das Honorar wird beim Generalunternehmer zumindest nicht als Einzelposten ausgewiesen. Wenn er dem Auftraggeber auch nur eine knappe Dokumentation liefert, muss der GU natürlich intern umfangreiche Planungs-leistungen erbringen. Bei logischer Betrachtung liegt auf der Hand, dass ihm dadurch Kosten entstehen. Wer, glauben Sie, muss die wohl bezahlen?

Zur Unabhängigkeit

  • Unabhängige Ingenieure planen frei von Hersteller-, Lieferanten- und Handelsinteressen. Aus der Vielfalt der Möglichkeiten können sie die
    optimale Lösung herausarbeiten.
  •  Bauausführenden Unternehmen fehlt diese bindende Verpflichtung des Freiberuflers. Aus ökonomischem Kalkül orientieren sie sich in ihren planerischen Entscheidungen an preislichen Erwägungen und bestehenden Lieferantenbeziehungen, die oftmals nicht die technisch beste Lösung gewährleisten.

Zum Einfluss des Auftraggebers

  • Durch die getrennte Ausführung von Planung (durch den unabhängigen Ingenieur) und Bauausführung (durch nur für diesen einen Fall vertraglich gebundene Handwerker) wird dem Auftraggeber ein hohes Maß an Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt. Darüber hinaus wird der Planungs- und Bauprozess für den Bauherrn transparent.
  •  Der GU verfährt nach einem festen internen Ablauf. Um seinen Kostenrahmen einhalten zu können, kann er keine wesentliche Einflussnahme des Auftrag-gebers auf den laufenden Bauprozess zulassen.

Zur Qualität

  • Zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich des unabhängigen Ingenieurs gehören die permanente Kosten- und Qualitätskontrolle. Er schreitet schon bei geringsten Unregelmäßigkeiten ein.
  •  Durch die Ausführung von Planung und Bauausführung durch ein und den selben Auftragnehmer fehlt jede unabhängige Kontrolle der Bauausführung. Ein socher Auftragnehmer könnte gegebenenfalls in Versuchung geraten, "kleinere" Fehler nicht an die Öffentlichkeit zu bringen. Das steigert das Risiko von Baumängeln.
  • Der Generalunternehmer zahlt seinen Nachauftragnehmern nur ca. 80% des Preises, den er selbst für die Leistung kalkuliert. Er nennt die einbehaltenen 20% z.B. "Regiekosten" und nimmt sie (nicht unberechtigterweise) für seine Koordinationsleistungen in Anspruch.
  • Der Nachauftragnehmer muss versuchen, mit  nur 80% Bezahlung die volle geforderte Leistung zu erbringen. Er wird wohl in Versuchung kommen, hier und dort zu sparen ...
  • Der Auftraggeber zahlt natürlich 100%.  

Zu den Folgekosten

  • Generalunternehmer legen in der Regel ihr Hauptaugenmerk auf die kosten-günstige Erstellung des Bauwerkes und haben kein so großes Interesse an den Folgebelastungen, wie z.B. Betriebs- und Unterhaltungskosten. 
  •  Beratende Ingenieure hingegen treten als unabhängige Treuhänder des Auftraggebers auf und erarbeiten eine über die gesamte Lebensdauer des Objektes optimierte Lösung.

Es lohnt sich, die in der Überschrift gestellte Frage mit allen Konsequenzen zu durchdenken!


 
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