Argumente für eine unabhängige Planung

Bauherr, Planer und Errichter
– auf diese Beteiligten verteilen sich die Aufgaben bei der Durchführung einer Baumaßnahme.

Warum diese Dreiteilung sich herausgebildet hat und weshalb sie eine ideale Konstel-lation für die Investitionsabwicklung ist, versuchen wir nachstehend zu erklären:

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Möchte ein Investor eine technische Anlage oder ein Bauwerk errichten,
holt er sich dazu am Markt Angebote ein.


Ablauf ohne unabhängige Planung


Ablauf mit unabhängiger Planung

 

Liefert der Investor keine detaillierte Leistungsbeschreibung, müssen die
Bieter aus den wenigen Informationen,
die ihnen zur Verfügung stehen, in kürzester Zeit eine passende Lösung ableiten.

Die Qualität ihres Angebotes ist
wesentlich durch die Wettbewerbs-situation mit anderen Bietern bestimmt. Es wird also gespart, wo es irgend möglich ist. Die Anlage muss möglichst billig sein, damit die Bieter überhaupt eine Chance haben, den Auftrag zu gewinnen.

Der Auftraggeber erhält Angebote, die, weil nicht präzise ausgeschrieben, nicht direkt miteinander vergleichbar sind.

Für ihn besteht die Gefahr, mit dem billigsten auch das schlechteste Angebot auszuwählen.

Werden in einer Ausschreibung die Eigenschaften der technischen Anlage,
ihre technischen und ökonomischen Parameter sowie die Anforderungen an die Qualität, die Umweltverträglichkeit, die Nachhaltigkeit usw. exakt beschrieben, erhält der Auftraggeber Angebote, die bis ins Einzelne miteinander vergleichbar sind.

Es ist nur noch der Preis zu werten.

Ein solches seriös verwertbares Ergeb-nis kann erreicht werden, wenn der Auftraggeber selbst die Fähigkeit zur Ausarbeitung einer präzisen Anlagenbeschreibung besitzt.

Ist er selbst dazu nicht in der Lage, hat
er die Möglichkeit, einen von Zulieferern und Anlagenerrichtern unabhängigen Planer zu beauftragen.

Die technische und ökonomische Lösung des Bieters ist wesentlich durch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen bestimmt. Er wird mehr oder minder große Bereiche der Anforderungen an die Anlage nicht abdecken.

Die Beseitigung von Mängeln, die sich aus nicht genau genug definierten Anforderungen an die Anlage ergeben, hat unkontrollierbare Kostenerhöhungen zur Folge.

Verfügt der Bauherr nicht selbst über das Fachwissen, ist er ein weiteres Mal dem Errichter ausgeliefert. Im schlimmsten Fall hat er für teures Geld einen Ladenhüter erworben, der auch nachträglich nicht mehr aufzurüsten ist.

Eine technisch wie ökonomisch qualifizierte Planung setzt eine Ermittlung des Bedarfs des zukünftigen Betreibers unter Berücksichtigung wahrscheinlicher Entwicklungen voraus.
Sie orientiert sich am Stand der Technik, garantiert einen hohen Gebrauchswert und beachtet Aspekte eines technisch und wirtschaftlich optimalen Betriebs.

Die Errichtung der Anlage wird überwacht. Die Anlage wird fachlich abgenommen. Die Leistung wird nur dann bezahlt, wenn sie alle geforderten Parameter hinsichtlich Qualität, Leistung und Sicherheit erreicht.

Die Betreuung der Anlage erfolgt noch über den gesamten Gewährleistungs-zeitraum. In dieser Zeit auftretende Mängel werden angezeigt. Ihre Beseiti-gung wird veranlasst.

 

Der Vergleich macht deutlich, dass eine fachmännisch geplante Anlage eine technisch wie ökonomisch optimale Lösung garantiert. Das Honorar, das dem planenden Ingenieur zu zahlen ist, wird durch höhere Qualität und besseren Gebrauchswert allemal aufgewogen.


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